Kostenübersicht

In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die Behandlungskosten für Erst- und Folgetermine.
Falls vereinbarte Termine nicht wahrgenommen werden können, bitte ich Sie, diese spätestens bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Da dies eine reine Bestellpraxis ist, bitte ich um ihr Verständnis, dass ich bei nicht- oder kurzfristiger Absage das Honorar in voller Höhe berechne, da Ihr Termin leider so kurzfristig nicht belegt werden kann.
Erstattung durch die Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen erstatten die Behandlungskosten für Heilpraktiker in der Regel nicht. Bei Privatkassen bzw. einer privaten Zusatzversicherung erfolgt die Erstattung von Behandlungskosten nur im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages und meist nicht für alle Heilkundeverfahren. Auch wird die volle Rechnungshöhe i.d.R. nicht erstattet. Es obliegt dem Patienten / der Patientin sich bei seiner / ihrer Krankenkasse zu erkundigen. Der Honoraranspruch meinerseits gegenüber dem Patienten / der Patientin besteht unabhängig von jeglicher Krankenversicherungsleistung und/oder -Beihilfeleistung in voller Höhe.